Möchten Sie meine Hilfe in Anspruch nehmen?

Eine Coaching- oder Therapiestunde dauert ca. 1 Stunde und kostet 90,-€.  Schüler und Schülerinnen, Auszubildende und Studierende zahlen 70,-€. Ich nehme uns die Zeit, die es braucht, auch wenn die Stunde überschritten wird – ohne finanziellen Aufschlag. Karten-Zahlung ist möglich.

In einem ersten Telefonat können wir einen gegenseitigen Eindruck voneinander gewinnen. Hier können Sie einen Termin buchen:

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Ich unterliege der Schweigepflicht!

Meine Praxiszeiten sind: Montag – Mittwoch 09:00 – 17:00 Uhr, Donnerstag und Freitag 09: – 15:00 Uhr und nach Vereinbarung.

Die Praxis befindet sich in Osnabrück-Kalkhügel, Schelverstr. 28.

Parken können Sie kostenfrei auf einem Stellplatz vor dem Haus oder in der Einfahrt.

Eine aktuelle Fresenius-Studie bescheinigt Heilpraktikern schnelle Behandlungserfolge, gute Kommunikation und hohe Kompetenz. Mit freundlicher Genehmigung des Paracelsus-Magazins 2/21, in dem die Ergebnisse zusammengefasst wurden, ist hier der Link zu dem Artikel: https://www.paracelsus.de/magazin/ausgabe/202102/heilpraktiker-sind-ueberzeugender-als-aerzte

Die Wartezeit auf einen kassenfinanzierten Therapieplatz beträgt durchschnittlich 20 Wochen – bei mir sind kurzfristig Termine möglich. Als Selbstzahler entfällt für Sie die Bürokratie und die Diagnoseübermittlung an die Krankenkasse. Sie entscheiden selbst, wem Sie Informationen weitergeben.

Ein Hinweis aus der Zeitschrift Finanztest 5/2022, S.83: „Wer dringend einen Psychotherapeuten benötigt und binnen drei Monaten keinen findet, kann nach Therapeuten ohne Kassenzulassung suchen. Dort ist eher etwas frei. Versicherte müssen aber vor Antritt der Therapie Kostenerstattung bei ihrer Kasse beantragen und klären, welche Belege die Kasse verlangt, etwa über Anfragen bei Therapeuten und Terminservicestellen. …“

Und noch etwas zum Thema Geld: Honorare, die sie für psychotherapeutische Behandlungen an Heilpraktiker gezahlt haben, können Sie als sog. „Sonderausgaben“ in ihrer Steuererklärung geltend machen und so u.U. ihre Steuerlast mindern! Das Finanzgericht Münster hat nämlich entschieden (Az: 3 K 2845/02 E), dass psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als „außergewöhnliche Belastungen“ anzuerkennen sind, wenn sie nicht von Vertragstherapeuten der Gesetzlichen Krankenkassen, sondern von Privattherapeuten oder Privatkliniken in Rechnung gestellt worden sind. Für die Abziehbarkeit der Kosten kommt es nach Meinung der Münsteraner Richter nicht darauf an, ob die Krankenkassen eine Kostenbeteiligung übernehmen oder nicht, sondern einzig darauf, dass es sich um eine gezielte, medizinisch indizierte Behandlung zum Zwecke der Heilung oder der Linderung einer akuten Erkrankung handelt.

Haben Sie schon mal an eine Versicherung gedacht? Hier gibt es einen Vergleich von Heilpraktiker-Zusatzversicherungen: https://www.dornsteintabelle.de/